Die Aktien unterliegen gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen einer vorgeschriebenen Haltefrist, die am 21. April 2013 endet. Hecla stimmte jedoch zu, für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem Abschluss einer früheren Eigenkapitalfinanzierung zwischen Canamex und Hecla vom 21. November 2012 auf einen Verkauf der Aktien zu verzichten, es sei denn, dies wird von Canamex genehmigt oder erfolgt im Rahmen eines Übernahmeangebots einer dritten Partei, die nicht mit Hecla zusammenarbeitet.
Die Einnahmen werden als allgemeines Betriebskapital verwendet werden.
FÜR DAS BOARD
UNTERSCHRIFT: Robert Kramer
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