HAMBURG. Der im Jahre 2013 geschlossene Koalitionsvertrag der Großen Koalition sieht einige konkrete Änderungen im deutschen Arbeitsrecht vor, die künftig in Kraft treten und den Arbeitsmarkt verändern sollen. Neben der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns betreffen die geplanten Gesetzesänderungen auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), also die Zeitarbeit, sowie Werkverträge. Die Regulierungsvorhaben der Großen Koalition beziehen sich dabei vor allem auf die Zeitarbeit und sind damit von großer Bedeutung nicht nur für Zeitarbeitnehmer und Industrieunternehmen, sondern auch für Anbieter von Personaldienstleistungen. Oliver Franke, Geschäftsführer von Franke + Pahl, einem technischen Dienstleister mit Sitz in Hamburg, der seinen Kunden sowohl Leistungen im Bereich Personaldienstleistung, Zeitarbeit und Werkverträge anbietet als auch durch die Übernahme komplexer Projekte im Anlagenbau unterstützt, sieht die politischen Regulierungspläne des Arbeitsmarktes kritisch: „Zeitarbeit und Werkverträge sind für Unternehmen wichtige Instrumente, um auf Schwankungen im Arbeitsaufkommen und sich ändernde Auftragslagen schnell und effizient reagieren zu können. Ein Flexibilisierungsverlust bei Zeitarbeit und der Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen kann der deutschen Wirtschaft und ihren mittelständischen Leistungsträgern großen Schaden zufügen und auch negative Folgen für den Arbeitsmarkt haben.“ Informationen zu Franke + Pahl mit Sitz in Hamburg sowie zu technischen Personaldienstleistungen, Zeitarbeit und technischen Dienstleistungen gibt es auf www.franke-pahl.de.
Hinsichtlich der Zeitarbeit hat die Große Koalition konkrete Pläne. So sieht der Koalitionsvertrag eine maximale Arbeitnehmerüberlassung von 18 Monaten sowie die Einführung eines gesetzlichen Equal Pay für Zeitarbeitnehmer nach neun Monaten vor, das heißt Zeitarbeitnehmer werden nach dieser Zeit hinsichtlich des Arbeitsentgeltes mit vergleichbaren Stammmitarbeitern gleichgestellt. Beide Gesetzesänderungen können problematische Folgen für Unternehmen und Zeitarbeitnehmer haben. So erschwert die Höchstüberlassungsdauer für Zeitarbeitnehmer Unternehmen zum Beispiel, flexibel auf eine geänderte Nachfrage zu reagieren und mit Hilfe von Anbietern von Personaldienstleistungen qualifizierte Zeitarbeitnehmer für Elternzeitvertretung und Projekteinsätze, die meist länger als 18 Monate dauern, zu finden. Auch für Zeitarbeitnehmer kann diese Regelung negative Konsequenzen haben, da erwartet wird, dass Unternehmen die Verträge nach 18 Monaten kündigen, obwohl sie mit den Leistungen des Zeitarbeitnehmers sehr zufrieden waren. Des Weiteren stellt der geplante Equal Pay einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie dar und würde die mit den Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträge obsolet machen. Zudem sei solch eine Maßnahme Frankes Meinung nach überflüssig: „Wir sind im Bereich Personaldienstleistungen sehr gut aufgestellt und bezahlen unsere Zeitarbeitnehmer sehr fair und übertariflich. Zudem regeln die bereits mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossenen Branchenzuschlags-Tarifverträge eine stufenweise Angleichung der Entgelte für Zeitarbeitnehmer. Zusätzliche gesetzliche Regulierungen für Zeitarbeit verkomplizieren das System unnötig.“ Während es konkrete Pläne für die Zeitarbeit gibt, hält sich die Regierung beim Thema Werkverträge noch bedeckt. Ziel des Koalitionsvertrages ist es, „rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“ zu verhindern. Wie genau der Missbrauch von Werkverträgen verhindert werden soll, wird im Koalitionsvertrag jedoch nicht konkretisiert. Im Raum steht eine Stärkung der Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrates bei Werkverträgen. Auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Werkverträgen wird nicht ausgeschlossen. Weitere Informationen zu technischen Personaldienstleistungen von Franke + Pahl mit Sitz in Hamburg hinsichtlich Zeitarbeit und Werkverträgen gibt es auf www.franke-pahl.de.
Franke + Pahl, Anbieter von technischen Dienstleistungen mit Sitz in Hamburg, hat erkannt, dass die Einbindung von Zeitarbeitnehmern und Arbeitnehmern, die in Werkverträgen arbeiten, fester Bestandteil eines modernen Personalmanagements ist und Unternehmen die Chance zur Flexibilisierung ihrer Mitarbeiter-, Auftrags- und Personalkostenplanung bietet. „Die geplanten Regulierungen nehmen Unternehmen diese Chance und schaffen zudem Verunsicherungen auf dem Arbeitsmarkt“, erklärt Franke, der Experte für Personaldienstleistungen und auch Mitglied des Vorstands des Industrieverbands Hamburg ist. „Wir sprechen uns ganz klar gegen zusätzliche Regulierungen im Bereich Zeitarbeit und auch eine Mitbestimmung des Betriebsrates bei Werkverträgen aus. Die geplante Deflexibilisierung des Arbeitsmarktes ist weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zukunftsweisend und wird mehr schaden als nützen. Es besteht durchaus die Gefahr, dass die Regulierungspläne einem Wirtschaftswachstum entgegen stehen und dem Arbeitsmarkt schaden.“ Informationen zu Franke + Pahl mit Sitz in Hamburg sowie zu technischen Personaldienstleistungen, Zeitarbeit und technischen Dienstleistungen gibt es auf www.franke-pahl.de.
Profil:
Als mittelständisches und inhabergeführtes Unternehmen an den Standorten Hamburg und Bremen sieht Franke + Pahl sich als Partner seiner Kunden aus Industrie und Logistik. Rund 700 Mitarbeiter sind täglich für Kunden von Franke + Pahl im Einsatz. Dazu zählen 580 Facharbeiter sowie 120 Techniker und Ingenieure. Der Jahresumsatz beträgt 50 Millionen Euro. Damit ist Franke + Pahl ein bedeutender technischer Dienstleister in Hamburg für Industrie und Logistik.
Kontakt:
Franke + Pahl Gesellschaft für technische Dienstleistungen mbH & Co. KG
Moorfleeter Strasse 15
22113 Hamburg
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Fax: 0 40 736 27-299
Geschäftsführer:
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