Doch nicht alles, was Banken so in Rechnung stellen, ist auch rechtens. Viele Banken kassieren nach der Darlehenskündigung doppelt. Denn sowohl Vorfälligkeitsentschädigung als auch Verzugszinsen sollen den Schaden der Bank durch die vorzeitige Darlehensrückzahlung ausgleichen. Doch die Bank kann nach der Darlehenskündigung zusätzlich zu Zahlungsrückstand und Restschuld nur noch Verzugszinsen verlangen. Bei Verbraucherkrediten, die mit einer Grundschuld besichert sind, sind dies nur 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Darauf wies der vorsitzende Richter des für Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs kürzlich in einer Verhandlung hin. Die Bank erkannte daraufhin den Erstattungsanspruch der Kläger von rund 17.000 € Vorfälligkeitsentschädigung (incl. Zinsen) an, offensichtlich um ein Präzedenzurteil zu verhindern.
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