Bereits zahlreiche Anleger machen gegen die Gründungsgesellschafterinnen der DOBA-Fonds MTC München und Berlin Rhinstr. 11 KG Ansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung geltend. Die Kläger begründen die geltend gemachte Rückabwicklung mit der - nach Auffasung der Kläger - Fehlerhaftigkeit des Fondsprospektes.
Das Landgericht München I folgte der Auffassung und sprach bereits im Apr il 2010 einem Kläger Schadensersatz zu, weil die Gründungsgesellschafterinnen ihrer Pflicht zur ordnungsgemä ß en Prospektierung nicht nachgekommen sind.
Das Landgericht München I begründet die Entscheidung damit, dass unter anderem die Frage der Kaufpreisbemessung für das Fondsobjekt im Fondsprospekt unzutreffend geschildert ist.
Nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte sollten Anleger das Bestehen von Rückabwicklungsansprüchen von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen. Anleger sollten in diesem Zusammenhang beachten, dass Schadensersatzansprüche zum Jahresende 2011 zu verjähren drohen, wenn die Kapitalanlage vor dem 01.01.2002 gezeichnet wurde.
Pressekontakt: RA Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90, Mail:@email, www.cllb.de