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proConcept AG: Gesetz bannt nicht die Verlustgefahr bei Lebensversicherungen


30. März 2016, 13:23
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Versicherungsaufsichtsgesetz ist widersprüchlich

30.03.2016, Zug/Halle: Nahezu jedem Erwachsenen wird schon in jungen Jahren empfohlen, unbedingt eine Lebensversicherung abzuschließen, um eine stabile Altersvorsorge zu besitzen. Das Vertrauen der Versicherten in diese Anlageform wird nicht zuletzt durch die dauerhaft niedrigen Zinsen auf eine risikoreiche Probe gestellt, wie die proConcept AG und deren Netzwerk LV-Doktor seit Langem wissen. Nun bekommt die Sicherheitsgefahr von Lebensversicherungen sogar eine prominente Stimme, die auf Widersprüche im Gesetz hinweist.

LV-Doktor begrüßt Sachargument vom Finanzexperten Dr. Schick

Anleger schauen vermehrt mit bangen Augen auf die zinsarmen Finanzmärkte und fragen sich zu Recht, welche Folgen das auf die Sicherheit und den Profit ihrer Lebensversicherungen hat. Geht eine Versicherungsgesellschaft gar in die Insolvenz, drohen dem Versicherungskunden Verluste und Kürzungen, die seine gut gemeinte Vorsorge völlig aushebeln.

Hier weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nur allzu gerne auf das Sicherungssystem eines mehrstufigen Plans hin, der, gemeinsam mit der Auffanggesellschaft Protektor, genau davor schützen soll. Zudem soll die 2011 eingeführte Zinszusatzreserve (ZZR) den etwaigen Verfall von Erträgen kompensieren und den Versicherer zugunsten seiner Kunden liquide halten. Diese Reserve muss von den Versicherungsgesellschaften verpflichtend gebildet werden.

"Wir brauchen sie, um die Versicherten davor zu schützen, dass die ökonomische Substanz der Lebensversicherung ausgehöhlt wird", verteidigt BaFin-Präsident Felix Hufeld diese Rücklage bei seiner diesjährigen Neujahrsrede.
Dass dies alles nicht ausreicht, um Verlustschäden von Kunden abzuwenden, beweist ein kritischer Blick ins Gesetzbuch. Es geht um die Höhe der möglichen Kürzungen, die eine Versicherungsgesellschaft im Ernstfall bei Policen von Lebensversicherungen vornehmen darf. Im vorletzten Schritt tut dies die BaFin und solche Abstriche sollen geringfügig für den Versicherten ausfallen.

Hierzu äußert sich nun Dr. Gerhard Schick, Politiker der Grünen-Bundestagsfraktion und stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses. Der promovierte Finanzwissenschaftler widerspricht mit einem Schreiben an die Bundesregierung der angeblichen Geringfügigkeit und belegt seine Sachmeinung mit der Gegenüberstellung zweier Paragraphen aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Diese heben sich gegenseitig auf, was im Endeffekt sehr wohl zu beträchtlichen Einbußen der Garantieleistungen für den versicherten Kunden führen kann.
In der Betrachtung dessen sei die gesetzliche Lage widersprüchlich und konfus, kritisiert der Finanzfachmann, dem die Fachanwälte von LV-Doktor ausdrücklich zustimmen.

"Wie so etwas passieren kann, ist uns ein Rätsel", kommentiert Jens Heidenreich, Pressesprecher der proConcept AG, die Sachlage. "Das Versicherungsaufsichtsgesetz soll Versicherungsunternehmen kontrollieren, und zwar so, dass der Kunde keine Nachteile mit seiner Lebensversicherung erfährt. Aber diese Gesetzesregelungen ebnen nur den Versicherern den Weg und fördern den Verbraucherschutz überhaupt nicht", fügt er hinzu.

Diskrepanz im Gesetz hilft den Versicherungskunden nicht

Die geäußerte Kritik beruht auf den Aussagen der VAG-Paragraphen 222 und 314. In Ersterem heißt es in Absatz 5, wie folgt […] "um die Fortführung der Verträge zu gewährleisten, setzt die Aufsichtsbehörde bei Lebensversicherungsunternehmen die Verpflichtungen aus den Verträgen um maximal 5 Prozent der vertraglich garantierten Leistungen herab."

Dementgegen steht die Regelung des VAG § 314, der sich mit der Herabsetzung von Leistungen beschäftigt. Dort steht in Absatz 2, dass die Finanzaufsicht die Verpflichtungen eines maroden Lebensversicherungsunternehmens bezüglich seiner Versicherungen absenken kann. Außerdem heißt es dort: […] "Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt; ist dies nicht möglich, werden die Versicherungssummen unmittelbar herabgesetzt."

Regierung stützt die Anbieter von Lebensversicherungen

Hier stellt sich die Frage, warum erst ein Maximum von Leistungskürzungen kreiert und an anderer Stelle wieder relativiert wird. "Die Bundesregierung will die Rechtslage undurchsichtig halten, damit sie im Ernstfall freie Hand hat", so die Einschätzung des Politikers Schick.
Neben der Reklamation zu dem für Verbraucher schädlichen Gesetz sieht die proConcept AG ein weiteres Manko in der Thematik. "Die Versicherungen jammern über die schwachen Zinsgeschäfte und die erforderlichen Zinszusatzreserven. Sie fordern Lockerungen vom Gesetzgeber, sehen sich aber selbst außerstande, deren eigene Kosten zu senken, um das Unternehmen im Sinne der Kunden stabil zu halten. „Wir bemängeln das immer wieder", klagt Heidenreich.
Er bekommt Rückenwind vom Exekutivdirektor der Finanzaufsicht, Frank Grund, der sagt: "Die Aufwendungen für den Abschluss einer Lebensversicherung, zu denen vor allem die Provisionen für die Vermittler gehören, müssen sinken."
Die Unsicherheit der Versicherungsnehmer wächst und viele denken über eine Kündigung ihrer Lebensversicherung nach, wie die Anwälte des Netzwerks LV-Doktor berichten. "Wir unterstützen diese Menschen dabei, sodass sie das erhalten, was ihnen zusteht", ist die einhellige Meinung des gut vernetzten Teams.

Weitere Informationen unter http://www.proconcept.ag

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