Insgesamt 8.764 Personen erhielten im Jahr 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (14,2 Prozent aller Asylbewerber). Zudem erhielten 8.376 Personen (13,5 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz), darunter 5.480 Syrer.
Der erneute Anstieg der Asylbewerberzahlen ist vor allem auf den vermehrten Zugang aus den Hauptherkunftsländern (insbesondere aus Serbien, Mazedonien, Syrien, Bosnien-Herzegowina und der Russischen Föderation) sowie auf die weiterhin hohen Zugangszahlen aus Afghanistan und dem Irak zurückzuführen. Obwohl sich der Anteil der Asylbewerber aus den zehn Hauptherkunftsländern an allen Asylbewerbern im Jahr 2012 mit 72,8 Prozent gegenüber 71,0 Prozent im Jahr 2011 wiederum erhöhte, lässt sich der Trend vermehrter Asylzugänge in abgeschwächter Form auch bei der Gruppe der übrigen Herkunftsländer beobachten.
Etwa ein Drittel aller Asylbewerber des Jahres 2012 kam aus einem Nachfolgestaat des ehemaligen Jugoslawien. Vor allem die zweite Jahreshälfte 2012 war von einem überproportionalen Asylbewerberanstieg insbesondere aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina geprägt. In keinem Fall konnte eine asylrelevante Verfolgung festgestellt werden, so dass offenbar asylfremde Motive für die Asylbeantragung maßgeblich waren. Durch entsprechende Maßnahmen der Bundesregierung und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist es unter großen Anstrengungen gelungen, diesen Trend im vierten Quartal zu stoppen und umzukehren.
Zu der Entwicklung der Asylbewerberzahlen erklärt Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich:
"Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Asylbewerber im Vergleich zu den Vorjahren deutlich angestiegen.
Insbesondere die Zunahme der Asylanträge von Syrern war angesichts des Bürgerkriegs in ihrem Heimatland zu erwarten. Mit einer hohen Schutzquote und einem Abschiebestopp der Bundesländer wird Deutschland hier seinen humanitären Verpflichtungen ebenso gerecht wie mit der finanziellen Hilfe vor Ort. Mit der Bereitstellung von über 90 Millionen Euro für die Region seit dem Beginn des syrischen Bürgerkriegs ist Deutschland zweitgrößter Geldgeber weltweit.
Der enorme Anstieg von Asylbewerbern aus den Staaten des Westbalkans, in denen in der Regel keine politische Verfolgung stattfindet, war dagegen in dieser Form nicht vorhersehbar. Insbesondere durch die vorrangige und zügige Bearbeitung der Erstanträge aus den Herkunftsländern Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina konnte dieser Trend vorerst gestoppt werden. So hat sich in den Monaten November und Dezember 2012 die Zahl der neuen Anträge aus diesen Staaten deutlich verringert. Damit ist es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge möglich, die Asylanträge der Asylbewerber, die aus den Krisengebieten dieser Welt zu uns flüchten, wieder verstärkt zu bearbeiten. Wir werden auch künftig entschlossen gegen den Missbrauch unseres Asylsystems vorgehen, damit diejenigen, die tatsächlich schutzbedürftig sind, bei uns auch Schutz bekommen können."
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Gesamtes Jahr 2012
In der Zeit von Januar bis Dezember 2012 haben insgesamt 64.539 Personen in Deutschland Asyl (Erstanträge) beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (45.741 Personen) bedeutet dies eine Steigerung um 18.798 Personen (41,1 Prozent).
Die Monatsentwicklung im 2-Jahres-Vergleich verlief wie folgt: 2011 2012
Januar 3.748 4.564
Februar 3.290 3.804
März 3.527 3.602
April 2.959 3.181
Mai 3.421 3.425
Juni 3.174 3.901
Juli 3.439 4.498
August 4.027 5.239
September 4.132 6.691
Oktober 4.106 9.950
November 4.825 8.849
Dezember 4.174 4.880
(Durch nachträgliche Berichtigungen weichen die Gesamt-Jahreszahlen von den Additionen der Monatszahlen ab)
Die Hauptherkunftsländer 2012 waren: Veränderungen
2011 2012 in % absolut
1. Serbien 4.579 8.477 85,1 3.898
2. Afghanistan 7.767 7.498 -3,5 -269
3. Syrien 2.634 6.201 135,4 3.567
4. Irak 5.831 5.352 -8,2 -497
5. Mazedonien 1.131 4.546 301,9 3,415
6. Iran 3.352 4.348 29,7 996
7. Pakistan 2.539 3.412 34,4 873
8. Russ. Föderation 1.689 3.202 89,6 1.513
9. Bosnien-Herzegowina 305 2.025 563,9 1.720
10. Kosovo 1.395 1.906 36,6 511
Im Zeitraum von Januar bis Dezember 2012 hat das Bundesamt 61.826 Entscheidungen (Vorjahr: 43.362) getroffen.
Insgesamt 8.764 Personen (14,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 740 Personen (1,2 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 8.024 Personen (13,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Herkunftsländern (in Prozent):
Flüchtlingsanerkennungen (in %), davon: Asylberechtigt FlüchtlingsschutzFlüchtlingsanerkennungen darunter
Asylberechtigt Flüchtlingsschutz
Gesamt 14,2 1,2 13,0
Serbien 0,0 0,0 0,0
Afghanistan 17,1 0,6 16,5
Syrien 25,5 3,0 22,5
Irak 57,5 0,4 57,1
Mazedonien 0,0 0,0 0,0
Iran 51,9 9,6 42,3
Pakistan 17,1 0,7 16,4
Russ. Föderation 11,0 0,6 10,4
Bosnien-Herzegowina 0,0 0,0 0,0
Kosovo 0,1 0,0 0,1
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Dezember 2012 bei 8.376 Personen (13,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt, z.B. weil im Herkunftsland die Todesstrafe, die Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit konkret droht. Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Herkunftsländern (in Prozent):Abschiebungsverbote Gesamt 13,5
Serbien 0,1
Afghanistan 21,9
Syrien 70,2
Irak 2,7
Mazedonien 0,1
Iran 2,3
Pakistan 1,0
Russ. Föderation 3,1
Bosnien-Herzegowina 1,1
Kosovo 1,9
Abgelehnt wurden die Anträge von 30.700 Personen (49,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 13.986 Personen (22,6 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Dezember 2012 49.811 (45.462 Erstanträge und 4.349 Folgeverfahren).
Im Jahr 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neben 64.539 Erstanträgen auch 13.112 Asylfolgeanträge gestellt (2011: 45.741 Erst- und 7.606 Folgeanträge). Damit wurden im Jahr 2012 insgesamt 77.651 Asylanträge gezählt, 24.304 mehr als im Jahr 2011 (Steigerung um 45,6 Prozent). Hauptherkunftsländer bei den Folgeanträgen waren Serbien (4.335), Mazedonien (2.343) und Syrien (1.729). Der Anteil der Asylfolgeanträge an allen Asylanträgen lag damit bei 16,9 Prozent. Im Jahr 2011 lag der Anteil der Folgeanträge noch bei 14,3 Prozent.
Entwicklung der Asylbewerberzahlen der Hauptherkunftsländer:
Im Jahr 2012 stieg die Zahl der Asylerstanträge gegenüber dem Vorjahr bei acht der zehn Hauptherkunftsländer jeweils deutlich an, und zwar um zwischen 30 Prozent (Iran) und 564 Prozent (Bosnien-Herzegowina). Nur bei Afghanistan (-3 Prozent) und dem Irak (-8 Prozent) gab es jeweils einen marginalen Rückgang, allerdings bewegen sich die Zugangszahlen jeweils weiterhin auf einem hohen Niveau.
Etwa 36 Prozent der Erst- und Folgeanträge des Jahres 2012 wurden im ersten Halbjahr gestellt, 64 Prozent im zweiten Halbjahr.
Weitaus stärkstes Herkunftsland im Jahr 2012 war Serbien. Der Asylbewerberzugang stieg von 4.579 Erstanträgen im Jahr 2011 auf nunmehr 8.477 Erstanträge. Zudem gab es mit 4.335 die meisten Asyl-Folgeanträge aller Herkunftsstaaten, sodass 2012 nahezu 13.000 Serben, zu mehr als 90 Prozent Roma, einen Asylantrag stellten. Aufgrund regelmäßig nicht vorliegender Asylgründe lag die Entscheidungsquote bei Flüchtlingsanerkennungen von serbischen Asylbewerbern allerdings bei null Prozent.
Auf Platz 2 der Hauptherkunftsländer im Jahr 2012 lag Afghanistan (7.498 Erstanträge). Die Zahl der Asylerstanträge blieb gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich. Fast 40 Prozent der diesbezüglichen Asylentscheidungen führten 2012 zu einer Flüchtlingsanerkennung oder zumindest zur Feststellung eines subsidiären Schutzes.
Syrien lag auf Platz 3 der Hauptherkunftsländer. 2012 kamen insgesamt 6.201 Asylerstantragsteller nach Deutschland (2.011: 2.634). Zudem stellten 1.729 Syrer einen Folgeantrag. Fast 96 Prozent aller Asylentscheidungen führten zu einer positiven Entscheidung (mehr als 25 Prozent Flüchtlings- und gut 70 Prozent subsidiärer Schutz).
Irak war 2012 der viertstärkste Herkunftsstaat: 5.352 Erst- und 322 Folgeanträge wurden gezählt, davon fast zur Hälfte von Irakern kurdischer Volkszugehörigkeit. Die Flüchtlingsanerkennungsquote lag bei mehr als 57 Prozent.
Insgesamt fast 7.000 Mazedonier reisten 2012 nach Deutschland ein, um einen Asylantrag zu stellen, darunter mehr als 2.300 als Asylfolgeantrag. Die Flüchtlingsanerkennungsquote lag wie bei den serbischen Asylanträgen bei null Prozent. 83 Prozent der Antragsteller gaben als Volkszugehörigkeit „Roma“ an.
Bei Betrachtung der letzten 7 Jahre ist auffällig, dass der Anteil der zehn Hauptherkunftsländer an allen Asylbewerbern stetig steigt. Lag der Anteil der Top 10 des Jahres 2006 noch bei 55 Prozent, so konzentrierten sich im Jahr 2012 bereits fast 73 Prozent aller Asylbewerber auf die 10 Hauptherkunftsländer.
II. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Dezember 2012 4.880 Personen (Vormonat 8.849 Personen) einen Asylerstantrag gestellt.
Damit ist die Zahl der Erstanträge gegenüber dem Vormonat um 3.969 (-44,8 Prozent) gesunken und gegenüber dem Vorjahresmonat um 706 (16,9 Prozent) gestiegen.
Hauptherkunftsländer (Erstanträge) im Dezember 2012 waren: Zum Vergleich
Oktober November Dezember
1. Russ. Föderation 342 642 619
2. Syrien 879 997 588
3. Afghanistan 695 762 554
4. Irak 472 480 322
5. Iran 446 594 308
6. Serbien 2.673 1.306 302
7. Pakistan 365 420 223
8. Georgien 191 176 190
9. Bosnie-Herzegowina 630 653 164
10. Kosovo 344 335 129
Neben den 4.880 Erstanträgen wurden im Dezember 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 703 Folgeanträge gestellt. Damit wurden im Monat Dezember insgesamt 5.583 Asylanträge gezählt.
Im Dezember 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 5.894 Personen (Vormonat: 11.553) entschieden.
Insgesamt 852 Personen (14,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 94 Personen (1,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 758 Personen (12,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Dezember 2012 bei 788 Personen (13,4 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.646 Personen (44,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.608 Personen (27,3 Prozent).