Das Bildungsministerium muss seiner Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) nachkommen, ein inklusives Bildungssystem für alle Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Unabhängig von unterschiedlichen theoretischen Definitionsansätzen erfasst die Konvention auch Menschen mit Lernbehinderungen, zu denen die Legasthenie und Dyskalkulie zählt. Das Recht auf Bildung dient nach Artikel 24 Absatz 1 BRK dazu, die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen. Es soll die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt stärken. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können und dürfen daran nicht gehindert, noch deswegen diskriminiert werden.
In Deutschland sind die Bundesländer für die Umsetzung des Rechts auf Bildung verantwortlich. Sie sind nach der BRK verpflichtet, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen zügig und mit aller Kraft anzustreben. Den ersten Bericht über die Umsetzungserfolge muss Deutschland dem UN-Fachausschuss bereits 2011 vorlegen. Der BVL, der sich für die Rechte von 8 Millionen Menschen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie in Deutschland einsetzt, sieht es als erforderlich an, dass die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen aktiv in die Gestaltung eingebunden werden, um eine zielgerichtete und zügige Umsetzung der BRK zu gewährleisten. „Der BVL kann bereits fertige Konzepte vorlegen, denn wir arbeiten seit mehr als 35 Jahren daran, eine Chancengleichheit für die betroffenen Menschen zu erreichen“, so die Bundesvorsitzende des BVL.
Weitere Informationen zum Thema und zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de abrufbar.
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Über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.:
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. besteht seit über 30 Jahren und ist eine Interessenvertretung von Betroffenen und deren Eltern sowie von Fachleuten (Pädagogen, Psychologen, Ärzten, Wissenschaftlern und im sozialen Bereich Tätigen), die sich in Theorie und Praxis mit der Legasthenie und Dyskalkulie auseinandersetzen. Er trägt dazu bei, dass gesetzliche Grundlagen und wissenschaftliche sowie praktische Möglichkeiten der Hilfe in allen Bundesländern geschaffen und verbessert werden. Durch persönliche Beratung, Informationsschriften und Hinweise auf geeignete Literatur sollen die Eltern die Schwierigkeiten ihrer betroffenen Kinder besser verstehen lernen.
Der BVL fördert durch wissenschaftliche Kongresse und Veröffentlichungen die Forschung und den wissenschaftlichen Dialog unter Fachleuten aller beteiligten Disziplinen. Durch Informationen und Zusammenarbeit mit den Medien macht der BVL die Probleme der Legastheniker und Dyskalkuliker bekannt.
Weitere Informationen zum Thema Legasthenie und über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de abrufbar.