"Wir stellen uns wie jedes Land weltweit alle vier Jahre der Universellen Staatenüberprüfung, dem "Menschenrechts-TÜV" der Vereinten Nationen.
In unserem Bericht legen wir dar, was wir in den letzten vier Jahren getan haben, um die Menschenrechtssituation in Deutschland zu verbessern und wo wir weiteren Handlungsbedarf sehen.
Deutschland hat ein sehr hohes Niveau im Menschenrechtsschutz erreicht, aber es tauchen auch immer wieder Fragen auf, denen wir uns widmen müssen. Im April stellen wir uns in Genf den Fragen der anderen Staaten."
Hintergrund:
Deutschland hat am 23. Januar 2013 beim Amt der Hochkommissarin für Menschenrechte seinen nationalen Bericht zur Überprüfung seiner Menschenrechtslage eingereicht.
In dem Bericht wird auf zwanzig Seiten dargestellt, wie Deutschland Empfehlungen aus der letzten Staatenüberprüfung im Februar 2009 umgesetzt hat, welche Initiativen im Land ergriffen wurden, um Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsverträgen zu erfüllen und welche Themen die nationale Diskussion zu den Menschenrechten beherrschen.
Der nationale Bericht wird durch die Bundesregierung unter Koordinierung des Auswärtigen Amts erstellt. Die Bundesregierung hat bereits am 5. Dezember 2012 in der Humboldt-Universität zu Berlin den Entwurf des Berichts mit den deutschen Menschenrechtsorganisationen öffentlich diskutiert.
Die Universelle Staatenüberprüfung ist ein zentrales Instrument des Menschenrechtsrats, um durch Dialog und Kooperation die Menschenrechtslage weltweit zu verbessern. Jeder Staat wird der Überprüfung unterzogen. Am 25. April 2013 wird Deutschland im Rahmen der Universellen Staatenüberprüfung im Genfer Menschenrechtsrat Rede und Antwort stehen.