„Veteran beziehungsweise Veteranin der Bundeswehr ist, wer ehrenhaft aus dem aktiven Dienst in der Bundeswehr ausgeschieden ist und als Angehöriger der Bundeswehr im Ausland an mindestens einem Einsatz oder einer besonderen Verwendung im Rahmen von humanitären, friedenserhaltenden oder friedensschaffenden Maßnahmen teilgenommen hat“, so de Maizière in seiner Rede.
Gleiches gelte für die Teilnahme an mindestens einer Ausbildungsmission der NATO oder der EU außerhalb des NATO-Bündnisgebietes, so de Maizière weiter.
„Schließlich halte ich mir die Möglichkeit offen, den Status eines Veteranen der Bundeswehr auch aktiv zuzuerkennen, sollte dies angemessen und geboten sein“, fügte er hinzu.
Im vergangenen Oktober hatte der Minister bereits mit den Kriterien „Ehemaliger“ und „Einsatzbezug“ den Rahmen für die Definition des Begriffs gesetzt.
Autor: Heike Pauli