Interviewer: Herr Debik, Sie sprechen sich gegen die Pläne des Hamburger Justizsenators Dr. Till Steffen aus, die Freiheit, Fotos von Häusern zu machen und online zu veröffentlichen, im Bundesdatenschutzgesetz zu beschränken. Was stört sie an dem Vorschlag?
Debik: Der Hamburger Senat räumt in der Begründung seines Vorschlags selbst ein, dass bewegliche und unbewegliche Sachen nur dann personenbezogen sind, wenn sie durch zusätzliche Informationen den Personenbezug erhalten. Das heißt, dass Häuserfotos für sich genommen gar keine persönlichen Daten sind. Trotzdem behandelt der Vorschlag Häuserfotos so, als seien sie persönliche Daten, und unterwirft das Recht auf freie Fotografie der Willkür von Hausbewohnern und Eigentümern. Sie sollen zukünftig einzelnen Fotografen Fotos ihrer Häuser verbieten können.
Interviewer: Man könnte einen Bezug zwischen Foto und Person aber leicht herstellen. Ist es dann falsch, Hausbewohnern Widerspruchsrechte einzuräumen?
Debik: Ein Häuserfoto zeigt nicht, wer in dem Haus wohnt. Sogar wenn man die Adresse kennt, weiß man noch immer nicht, wer in dem Haus wohnt. Um einen Bezug zwischen einem Häuserfoto und einer Person herzustellen, muss man ein Adressverzeichnis verwenden. Das neue Gesetz verbietet aber nicht etwa Adressverzeichnisse, die diesen Bezug zwischen Person und Anschrift herstellen, sondern es verbietet Fotos. Er verfehlt deshalb das Ziel, die Datenverknüpfung zwischen Person und Foto zu verhindern. Statt dessen werden digitale Fotos der Willkür einzelner Bürger ausgeliefert, die darüber entscheiden können sollen, ob das Foto eines anderen online gezeigt werden darf. Das ist ein völlig falscher Ansatz.
Interviewer: Ihre Kritik richtet sich auch gegen die vom neuen Gesetz abzuschaffende Interessensabwägung zwischen öffentlichem Informationsbedarf und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Warum halten Sie den Verzicht auf die Interessensabwägung für falsch?
Debik: Das neue Gesetz soll das Recht der Öffentlichkeit, sich über die eigene Umwelt frei informieren zu können, schlechter stellen als das Recht zur informationellen Selbstbestimmung. Ich glaube nicht, dass man ein so wichtiges Grundrecht, sich als Bürger aus frei zugänglichen Quellen frei informieren zu können, in die Hand einzelner Hauseigentümer legen sollte. Es ist schon zweifelhaft, ob Häuserfassaden persönliche Daten sein können, aber selbst dann muss man fragen, warum solche angeblich persönlichen Daten im Internet von den Hausbewohnern verboten werden können während jedermann die gleichen Daten in viel größerem Umfang in der Straße vor Ort weiter sehen kann. Glauben Sie angesichts des Fortschritts der letzten Jahre ernsthaft, dass es der gesellschaftlichen Entwicklung und dem Willen freier Bürger entspricht, Häuserfotos im Internet zu verbieten oder dazu eine Genehmigung vom Datenschutzbeauftragten einholen zu müssen? Das Recht, unbeschränkt zu informieren und sich selbst unbeschränkt informieren zu können, muss in einer Informationsgesellschaft Vorrang haben.
Interviewer: Sie kritisieren damit, dass jeder Bürger in seiner Freiheit beschränkt würde, Fotos online zu veröffentlichen. Das Gesetz bezieht sich aber nur auf die systematische, georeferenzierte Erfassung von Straßen und Häusern. Übertreiben Sie da nicht?
Debik: Das Gesetz lässt offen, was eine systematische Erfassung ist. Wenn Sie als Tourist alle Sehenswürdigkeiten einer Stadt fotografieren, hat das System. Wenn Sie als Bildjournalist viele Fotos öffentlicher Gebäude machen, haben Sie eine systematische Erfassung durchgeführt. Archive wie das Deutsche Bundesarchiv, dass erst vor kurzem hunderttausend Fotos für Wikipedia zur Verfügung stellte, dürfte diese Fotos zukünftig nicht mehr damit untertiteln, wo das Bild aufgenommen wurde, denn diese Fotos wurden systematisch angefertigt und sind auch systematisch online verfügbar. Eine nachträgliche Georeferenzierung dieser Fotos wie von Wikipedia und time-o-rama.com praktiziert, unterläge ebenfalls der Willkür einzelner Bürger oder staatlicher Gebäudeeigentümer, die Fotos verbieten könnten. Das wäre ein schwerer Rückschritt für die Allgemeinheit und den freien Zugang zu Informationen. Hinsichtlich der Georeferenzierung sind die Gefahren, die das neue Gesetz mit sich bringt, noch eindeutiger: Wenn Sie heute mit einer modernen Digitalkamera fotografieren und dabei automatisch per GPS die Koordinaten des Bildes in den EXIF-Daten mit gespeichert werden, ist dieses Bild durch das neue Gesetz nicht mehr frei verwendbar. Denn es ist georeferenziert und darf nicht mehr online veröffentlicht werden, wenn ein Anwohner der vom Bild erfassten Zone dagegen widerspricht.
Interviewer: Sie meinen also, es sind viel mehr Bürger, Berufe und Unternehmen von einer Gesetzesänderung betroffen als nur Google?
Debik: Ja, das neue Gesetz ist ein Wolf im Schafspelz und stellt den Datenschutz über wichtige Grundrechte. Es bringt zum Beispiel Nachteile für Bürger, die als Hobby die Heimatgeschichte einer Region dokumentieren. Das neue Gesetz verlangt, dass jeder Bürger, der Straßen und Häuser fotografieren und georeferenziert online zeigen will, einen Monat vorher beim Datenschutzbeauftragten eine Anmeldung ausfüllt und sogar kostspielige Anzeigen in den örtlichen Zeitungen schaltet. Welcher Hobby-Fotograf kann sich das schon leisten? Georeferenzierte Fotos sind längst Standard, Kameras zeichnen GPS Daten automatisch auf. Das heißt, dass zukünftig alle Fotos nur noch beschränkt veröffentlicht werden dürfen. Das halte ich für unzumutbar und unverhältnismäßig angesichts dessen, dass es einfach nur um ein paar Fotos von Straßen und Häusern und nicht um persönliche Daten geht. Journalisten, die sich kritisch gegen staatliche Stellen äußern, kann von dort zukünftig leicht untersagt werden, ihre Fotos öffentlicher Gebäude online zu veröffentlichen, denn Journalisten fertigen sehr viele Fotos an, was leicht als systematische Erfassung von Gebäuden ausgelegt werden kann.
Interviewer: Viele Politiker vertreten aber die Auffassung, dass Häuser mit persönlichen Daten gleichzusetzen sind. Kämpfen Sie hier nicht gegen Windmühlen?
Debik: Durch die Presseberichte der letzten Monate entstand in der Öffentlichkeit der Eindruck, viele Bürger seien gegen Street View. Das stimmt aber gar nicht. Lesen Sie mal in den Internetforen nach. Es gibt zwar stimmen gegen die Straßenbildansichten, aber diejenigen, die Street View selbst gesehen haben und technisch etwas Ahnung haben, finden eher, dass die wahre Gefahr von einem überzogenen Datenschutz ausgeht. Ich baue darauf, dass unsere Politiker rechtzeitig erkennen, dass die Gefahren für eine freie Gesellschaft, die durch ein Street-View-Gesetz entstehen, viel zu schwerwiegend sind als dass man dafür leichtfertig Bürgerrechte aushebelt und den Datenschutz über Freiheitsrechte hebt. Politiker müssen sich auch fragen, wie man die neuen Regelungen durchsetzen will. Sollen zukünftig unangekündigte Durchsuchungen in Internetunternehmen stattfinden, um die Einhaltung der Löschungsvorschriften für Rohdaten zu überprüfen? Das ist doch gar nicht durchsetzbar. Dieser Gesetzentwurf ist Unfug, verfehlt das Ziel und zeigt nur einmal mehr, wie rückständig die Politik im Vergleich zu Forschung, Technik und innovativen neuen Diensten ist. Ich hoffe, dass die Entscheider in der Politik das erkennen.
Interviewer: Danke für das Gespräch.
Über time-o-rama.com:
Auf time-o-rama.com können Nutzer lesen & sehen, was in einem bestimmten Haus zu einer bestimmten Zeit passierte und eigene Einträge, Fotos, Sounds & Videos aus ihrem Leben dazu beitragen. Jeder Eintrag hat eine Orts- & Zeitangabe. time-o-rama.com verbindet die Einträge mehrere Nutzer eines Hauses zu einer Zeitleiste, die den Alltag des Hauses beschreibt.
Über Peter Debik:
Jahrgang 1970; Bankkaufmann; Magisteraberschluss der TU-Berlin in Kommunikations- und Sprachwissenschaft mit 1; selbständig, Inhaber der Bitpalast GmbH.
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