Das Expertenteam von Leni, Leon & die Luchse sieht hier in der täglichen Arbeit große Herausforderungen. Christoph Huebner betont: „Regenbogenfamilien haben das Problem, dass zum Zeitpunkt der Geburt nicht beide Elternteile die gesetzliche Elterneigenschaft haben können. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch regelt ziemlich starr, dass Eltern im Sinne des Gesetzes eben eine Mutter und ein Vater sind. Daraus ergibt sich in der Kinderkrankenversicherung das unmittelbare Problem, dass die Wahlmöglichkeiten - ob gesetzlich oder privat - beschränkt sind.
Das führt zu der Benachteiligung, dass die Versicherung zu teuer wird, obwohl im traditionellen Familienmodell ein Wechsel möglich wäre.
Christoph Huebner erläutert das Beispiel eines Kundinnenpaares: „Die Mutter ist privat versichert, die Ehefrau ist zwar gesetzlich versichert, sie wird aber nicht ab Geburt als Mutter der gemeinsamen Kinder anerkannt – anders als es der Vater bei heterosexuellen Paaren würde. So musste die Versicherung der Kinder über die leibliche Mutter privat laufen und sie konnten ihre Kinder nicht gesetzlich versichern.
Aktuell steht ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an, um Regenbogenfamilien die gleichen Rechte zu geben. Bis dahin rät Huebner: „Bis auch das Abstammungsrecht modernisiert ist und die Gleichstellung da Einzug gehalten hat, bleibt die Sache leider kompliziert. Da müssen wir uns jeden Fall einzeln genau anschauen. Wir analysieren vor der Geburt, wer wie versichert, ist und welche Zugangsrechte es dann nach der Geburt geben wird. So können wir alles vorbereiten, damit wir zumindest dabei anschließend nicht unnötig Zeit verlieren.
Mehr zu den Optionen für Regenbogenfamilien in der Kinderprivatversicherung unter https://www.kinder.versicherung/regenbogenfamilien
Für Radiosender besteht die Möglichkeit des Downloads eines Korri-Talks unter https://secure.kinder-privat-versichern.de/presse/210502-Tag-der-Regenb…