„Eine abschließende Entscheidung des BGH steht zwar noch aus. Wir sind allerdings zuversichtlich, dass die obergerichtlichen Entscheidungen Bestand haben werden“ erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Für Bankkunden besteht somit grundsätzlich die Möglichkeit, die von den Banken eingeforderten Gebühren zurück zu fordern. Bei Bearbeitungsgebühren von 1 – 3 Prozent des Darlehensbetrages kann sich dies für die Kunden durchaus lohnen. Denn zu den Gebühren kommen auch noch Alternativzinsen hinzu, sodass hier Rückzahlungen im vierstelligen Bereich anfallen können.“
CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
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