Der Unterhalt volljähriger Kinder steigt von 488 Euro auf 504 Euro monatlich. Auch wenn der gesetzlich geregelte Kinderfreibetrag und die Kindergelderhöhung rückwirkend schon ab dem 1. Januar 2015 gelten, steigen die Unterhaltssätze erst mit Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2015, also zum 1. August diesen Jahres.
Mit dem Thema Unterhalt befasste Personen und Berufsgruppen sollten sich aber noch auf weitere Änderungen zum 1. Januar 2016 einstellen. Dann soll die Düsseldorfer Tabelle nämlich nach weiteren Bedarfssatzerhöhungen neu gefasst werden.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle kann beim des OLG Düsseldorf, dem Namensgeber des Dokumentes, angefordert oder dort nach dem 1. August 2015 auf der Homepage herunter geladen werden.
Der Düsseldorfer Fachanwalt für Familienrecht Alexander Heumann steht Fragestellern und Betroffenen schon jetzt zu den neuen Inhalten der Düsseldorfer Tabelle 2015 zur Verfügung.
Mehr Informationen: http://www.familien-u-erbrecht.de/duesseldorfer-tabelle/
Rechtsanwalt Alexander M. Heumann
- Fachanwalt für Familienrecht –
Am Wehrhahn 23
40211 Düsseldorf (-Zentrum)
Telefon: 0211 / 164 60 68
Telefax: 0211 / 164 60 69
Internet: www.familien-u-erbrecht.de
Email: @email