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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

ESP European SunPower Verwaltungs-GmbH


18. August 2015, 16:03
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

CLLB Rechtsanwälte sind über Berichte von Verzögerungen bei der Rückzahlung von Nachrangdarlehen an Anleger beunruhigt

Berlin, 18.08.2015 – Mit Nachrangdarlehen sammelt die ESP European SunPower Verwaltungs-GmbH aus Bad Neustadt an der Saale Geld von Kleinanlegern ein, um in die Entwicklung von Photovoltaikprojekten zu investieren.

Die ESP beabsichtigt nicht, die Anlagen selbst zu betreiben. Die Tätigkeit von ihr gegründeter Tochtergesellschaften besteht in der Sicherung eines Grundstücks, der Beschaffung einer Baugenehmigung für eine Photovoltaikanlage sowie einer Einspeisegenehmigung für den künftig produzierten Strom. Diese bloßen Rechte sollen dann an einen Endinvestor verkauft werden, der erst seinerseits den eigentlichen Solarpark errichten und betreiben soll. Daneben wirbt die ESP auch damit, dass eine ihrer Tochtergesellschaften künftig in Rumänien selbst eine derartige Anlage betreiben will.

Die Anleger werden mit Aussagen gelockt, dass sie mit geringem Kapitalaufwand in einem überschaubaren Zeitraum bei hoher Sicherheit eine hohe Rendite erzielen können. ES wird teilweise Zinsen mit Zinsen von bis zu 1 % p. M. geworben wird. Nebenbei würde man in eine Kapitalanlage mit ethischem Anspruch investieren. Bei derartigen Werbeaussagen rät Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zur Vorsicht. Allgemein gilt: je höher die Zinsen, umso höher sind auch die mit einer Anlage verbundenen Risiken.

Dass es sich keineswegs um eine wirklich sichere Anlage handelt, wird aus dem Umstand deutlich, dass nunmehr von nicht termingerecht zurückgezahlten Darlehen berichtet wird. Wie ernst sind die Schwierigkeiten der ESP?

Ein Anleger muss sich klar machen, was ein Nachrangdarlehen eigentlich für ihn bedeutet: Im Falle einer Insolvenz würden die Forderungen aller anderen Gläubiger vorrangig befriedigt werden. Die Anleger gehören zu den letzten Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten würden. Es handelt sich insoweit also um eine riskante Kapitalanlage, bei der ein Totalverlust für die Anleger möglich ist.

Betroffenen Anlegern empfehlen CLLB Rechtsanwälte die Einholung rechtlichen Rats. Wurde ein Anleger nicht richtig über die mit der Anlage bestehenden Risiken aufgeklärt oder wurden diese Risiken verharmlost, so können Schadensersatzansprüche bestehen, die auf eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages gerichtet sind.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

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