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Hana Mining Ltd. meldet Änderung des Arrangements für die Ausgliederung von New Hana Copper Mining Ltd.


26. Mai 2010, 14:07
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Hana Mining Ltd. meldet Änderung des Arrangements für die Ausgliederung von New Hana Copper Mining Ltd.

Vancouver (British Columbia), 25. Mai 2010. Hana Mining Ltd. (das Unternehmen) (TSX-V: HMG; Frankfurt: 4LH). Bezüglich seiner Pressemitteilung vom 21. Januar 2010 gibt das Unternehmen bekannt, dass es bestimmte Bedingungen des Arrangement-Plans (das Arrangement) mit New Hana Copper Mining Ltd. (New Hana) und Hana Mining Botswana (Proprietary) Limited (Hana Botswana), dem zufolge das Unternehmen Hana Botswana an New Hana ausgliedern wird, erfüllt hat.

Wie bereits zuvor gemeldet, wird das Unternehmen nach dem Erhalt sämtlicher Genehmigungen der Behörden, des Gerichtes und der Aktionäre einen Stichtag für das Arrangement festlegen (das Datum des Inkrafttretens). Zum Datum des Inkrafttretens werden die Aktionäre das Recht haben, für vier (4) Stammaktien des Unternehmens eine zusätzliche Stammaktie von New Hana zu erhalten (nicht wie ursprünglich gemeldet für zehn (10) Stammaktien). Es ist davon auszugehen, dass New Hana anschließend die Notierung seiner Stammaktien an der TSX Venture Exchange (die Exchange) beantragen und ein Aktienangebot abschließen wird, um zwischen 3.000.000 und 5.000.000 $ für die Weiterentwicklung der elf (11) Grundstückslizenzen von Hana Botswana aufzubringen. Die Aktionäre des Unternehmens werden die Stammaktien von New Hana zusätzlich zu den Stammaktien des Unternehmens erhalten, die sie bereits gemäß der oben beschriebenen revidierten Grundlage besitzen.

Der Abschluss des Arrangements unterliegt der Erfüllung einer Reihe von Vorbedingungen, einschließlich der Börsengenehmigung des Arrangements und der Notierung der Stammaktien von New Hana, der Genehmigung des Arrangements durch die Aktionäre des Unternehmens durch einen Sonderbeschluss bei der Jahreshauptversammlung, bei dem die Besitzer von mindestens zwei Drittel der Aktien persönlich oder durch einen Stimmrechtsbevollmächtigten dafür stimmen müssen, der Genehmigung des Supreme Courts of British Columbia (Oberster Gerichtshof von British Columbia) sowie des Abschlusses der New-Hana-Finanzierung. Das Arrangement kann nicht abgeschlossen werden, bis sämtliche oben genannten Bedingungen erfüllt werden. Es kann keine Garantie abgegeben werden, dass das Arrangement wie geplant bzw. überhaupt abgeschlossen werden kann. Investoren werden darauf hingewiesen, dass jede veröffentlichte oder erhaltene Information hinsichtlich des Arrangements ‒ ausgenommen jener im Information Circular, das in Zusammenhang mit dem Arrangement erstellt wird ‒ nicht genau oder nicht vollständig sein könnte und daher nicht als verlässlich angesehen werden darf. Der Handel mit Wertpapieren des Unternehmens sollte als höchst spekulativ angesehen werden.

Es ist davon auszugehen, dass das Arrangement bei der Jahresversammlung der Aktionäre des Unternehmens im Juli 2010 abgesegnet wird. Für weitere Details über das Arrangement konsultieren Sie bitte die frühere Pressemitteilung des Unternehmens vom 21. Januar 2010.

Über Hana Mining:

Das Projekt Ghanzi befindet sich im Zentrum des Kupfergürtels Kalahari im Nordwesten von Botsuana. Das Grundstück Ghanzi umfasst 2.169 Quadratkilometer und enthält sedimenthaltige Kupfer-Silber-Lagerstätten mit einer nachgewiesenen erprobten Streichenlänge von insgesamt über 37,6 Kilometern. Diese günstige geologische Beschaffenheit erstreckt sich über die gesamte Streichenlänge (600 Kilometer). Am 21. April veröffentlichte Hana Mining die Ergebnisse seiner jüngsten Ressourcenschätzung gemäß NI 43-101 für das Projekt Ghanzi und meldete eine abgeleitete Ressource von 3,9 Milliarden Pfund Kupfer und 62,1 Millionen Unzen Silber in 177 Millionen Tonnen. Diese Ressourcenschätzung basiert auf einem Cutoff-Gehalt von 0,75 % Cu (durchschnittlich 1,50 % Cu und 18 g/t Ag) in der Zone Banana sowie auf einem Cutoff-Gehalt von 0,30 % Cu (durchschnittlich 0,46 % Cu und 3,58 Ag) in der neuen Zone Chalcocite.

Die Zone Banana weist bestimmte Gebiete mit hochgradigen Cu- und Ag-Mineralisierungen auf vor allem im Gebiet New Discovery und am Bruchrücken am nördlichen Ende der Zone, was eine günstige Gelegenheit darstellt, um Startgruben und erste Tonnagen zu lokalisieren, die höher sind als die Durchschnittsgehalte. Diese hochgradigeren Einschlüsse tendieren dazu, den Tagebau-Tiefenparametern zu entsprechen, und bieten die Möglichkeit, einen frühen Cashflow zu erzielen und die Gesamteinnahmen bei der Erschließung zu steigern.

Das Projekt wird von den geplanten Erweiterungen der Eisenbahn- und Energieinfrastruktur sowie von der Nähe zu den örtlichen Ballungszentren und Arbeitskräften profitieren. Eine Machbarkeitsstudie ist zurzeit im Gange (finanziert von der World Bank und den Regierungen von Botsuana und Namibia), um den Abschluss einer Eisenbahnverbindung zu unterstützten, die Botsuana mit dem namibischen Hafen Walvis Bay an der Atlantikküste verbinden würde. Der nächstgelegene Kopfbahnhof (zum Hafen) befindet sich in Gobabis (Namibia), etwa 550 Kilometer von unserem Grundstück entfernt. Zurzeit ist unser Projekt über den befestigten Trans-Kalahari-Highway zugänglich, der 15 Kilometer vom Grundstück entfernt ist.

Hana Mining bemüht sich vor allem darum aufzuzeigen, daß das Grundstück Ghanzi eines der wichtigsten zukünftigen Kupfer-Silber-Vorkommen in Afrika beherbergt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Marek Kreczmer
CEO & Chairman
Hana Mining Ltd.
Tel: (604) 676-0824
Email: @email
Webseite: www.hanamining.com

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (gemäß den Bestimmungen der TSX Venture Exchange) haben diese Pressemitteilung geprüft und übernehmen daher auch keine Verantwortung für die Richtigkeit oder Genauigkeit derselben. Jene Aussagen in dieser Pressemitteilung, die keine historischen Informationen darstellen, einschließlich Aussagen bezüglich zukünftiger Pläne und Ziele des Unternehmens sowie erwarteter Ergebnisse, könnten vorausblickende Aussagen enthalten. Vorausblickende Aussagen basieren auf zahlreichen Annahmen und unterliegen sämtlichen Risiken und Ungewissheiten in Zusammenhang mit der Ressourcenexploration und -erschließung. Demzufolge könnten sich tatsächliche Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in vorausblickenden Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden.

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen. Bitte englische Originalmeldung beachten.

Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=17021

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