Der Kreis schließt sich: Am 22.01.2014 musste die PROKON Regenerative Energien GmbH den im Rundschreiben vom 11.01.2014 in Aussicht gestellten Gang zum Insolvenzgericht antreten. Wie auf der Konzern-Internetseite mitgeteilt und auch auf der heutigen Pressenkonferenz bestätigt, sorgte eine Welle von Kündigungen von PROKON-Genussrechten zu der Zahlungsunfähigkeit. Zuvor waren über 74.000 Inhaber von PROKON-Genussrechten aufgerufen worden, durch einen Kündigungsverzicht bzw. eine Kündigungsrücknahme über die Zukunft des Unternehmens mitzuentscheiden. Das angestrebte Ziel, dass 95% des Genussrechtskapitals (bzw. deren Inhaber) bis Oktober 2014 auf einen Kapitalabzug verzichten sollten, wurde verfehlt.
Jetzt befindet sich die PROKON Regenerative Energien GmbH im Insolvenzeröffnungsverfahren und es wird in den kommenden Wochen geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein (förmliches) Insolvenzverfahren vorliegen. In diesem Zusammenhang wird es unter anderem jene Frage ankommen, die bereits während des Abstimmungsverfahrens für Aufsehen sorgte: Kann die Kündigungen von Genussrechten überhaupt einen Grund für ein Insolvenzverfahren darstellen? Je nachdem wie das zuständige Insolvenzgericht über diese schwierige Frage entscheiden wird, wird sich das an das Insolvenzeröffnungsverfahren Anknüpfende gestalten.
Welche konkreten Auswirkungen hat das Insolvenzeröffnungsverfahren bereits jetzt für die Anleger? Während dieser Zeit wird die unternehmerische Tätigkeit auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energie – vor allem der Windkraft - fortgesetzt. Für die Anleger war der Antrag jedoch eine Zäsur, da sie während dieses Zeitraums keine Kapitalrückzahlungen erhalten werden.
Anleger, die angesichts der Komplexität des Falls anwaltliche Vertretung bzw. Beratung wünschen, können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Die sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Insolvenzrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits in anderen Insolvenzverfahren betroffene Anleger. Nun wurde auch die Anleger von PROKON Genussrechten eine Interessengemeinschaft gegründet. Es soll ermittelt werden, welche rechtlichen Optionen den betroffenen Anlegern offenstehen.
Mehr Informationen: www.prokon-schutzgemeinschaft.de
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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