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Rente mit 63 – Finanzielle Abschläge mit der BAV ausgleichen

Pressemitteilung/press release

Rente mit 63 – Finanzielle Abschläge mit der BAV ausgleichen

Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, bereits mit 63 Jahren eine abschlagfreie Rente erhalten. Dies war Teil des umfangreichen Rentenpakets der Bundesregierung, das im vergangenen Sommer verabschiedet wurde.

DUK e.V.