Direkt zum Inhalt
BGH vereinfacht Ausstieg bei Geschlossenen Fonds

Pressemitteilung/press release

BGH vereinfacht Ausstieg bei Geschlossenen Fonds

Mit Urteil vom 18.03.2014 (AZ.: II ZR 109/13) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Fondsanbieter sich dann nicht auf die Schutzwirkung der Musterwiderrufsbelehrung der BGB-InfoV verlassen können, wenn sie diese einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterziehen. Auch wenn die Musterbelehrung durch Aufnahme von insoweit zutreffenden…

Rechtsanwalt Senn