Pressemitteilung/press release
BGH-Urteile zum Widerruf nicht überbewerten - schnell handeln
Die beiden aktuellen BGH-Entscheidungen zu den Widerrufsbelehrungen der Sparkassen, jeweils vom 23.02.2016 (AZ: XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15) betreffen lediglich zwei "formale" Aspekte und treffen keine generelle Aussage zur Wirksamkeit der Belehrungen der Sparkassen, darauf weist Rechtsanwalt Senn hin.