Wie die Bundesregierung darin ausführt, ermöglichen 3D-Drucker zunehmend die Herstellung einer Vielzahl von unterschiedlichsten Gegenständen. Bei Verfügbarkeit von entsprechenden Bau- beziehungsweise Herstellungsanleitungen werde dies auch ohne besondere Fachkenntnis möglich sein. Bisherige Zugangsbeschränkungen – etwa beim Verkauf gefährlicher Gegenstände an Personen unter 18 Jahren – könnten dabei durch die freie Verfügbarkeit von Bauanleitungen im Internet umgangen werden. Auf diese Weise wachse die Gefahr, dass beispielsweise Kunststoffwaffen gedruckt und – gegebenenfalls auch ohne Munition zum Beispiel als Drohmittel – eingesetzt werden.
„Nach einer ersten Einschätzung könnte durch den in Rede stehenden Ausdruck von Waffen oder Waffenteilen die Luftsicherheit betroffen sein“, schreibt die Bundesregierung weiter. Nach ihren Angaben widmen sich das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei „aktuell mit hoher Priorität der Thematik ,3D-Drucker‘“. Schwerpunkt der Bewertungen und Untersuchungen seien dabei „einerseits Gefahren, die von einer kriminell intendierten Nutzung dieser Technik für die Allgemeinheit und die öffentliche Sicherheit entstehen können, sowie andererseits eine Abschätzung der Nutzungsmöglichkeiten dieser Technologie für eigene (polizeiliche) Zwecke“.