Pressemitteilung/press release
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung eines Kredits durch die Bank
Am 19.01.2016 entscheid der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine Bank, die dem Darlehensnehmer den Kreditvertrag wegen Zahlungsverzugs vorzeitig gekündigt hat, keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. Dies gilt für sämtliche Verbraucherdarlehensverträge, die aufgrund Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers gekündigt worden sind.