Darin komme das Institut zu dem Ergebnis, „dass anlasslose Kontrollen auf Grundlage dieser Befugnis zwingend Kontrollen zum Ergebnis haben, die an das phänotypische Erscheinungsbild der zu kontrollierenden Person anschließen“.
Wissen will die Fraktion unter anderem, ob die EU-Kommission an die Bundesregierung herangetreten ist, „um die Wirkung der anlasslosen Kontrollen bei Grenzübertritt oder im Inland im Hinblick auf das einschlägige Europarecht zu prüfen.
Nach der genannten Gesetzespassage kann die Bundespolizei „zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise“ etwa in Zügen und auf Bahnanlagen, „soweit auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung anzunehmen ist, dass diese zur unerlaubten Einreise genutzt werden“, sowie auf Verkehrsflughäfen mit grenzüberschreitendem Verkehr „jede Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere oder Grenzübertrittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen“.