Knapp 3.000 der asylsuchenden Eziden hatten demnach die irakische und mehr als 2.300 die syrische Staatsbürgerschaft; die überwiegenden Mehrheit der Antragssteller im Jahre 2012 hat einen Aufenthaltsstatus – Flüchtlingsschutz beziehungsweise Abschiebeverbot nach Aufenthaltsgesetz – in der Bundesrepublik zugesprochen bekommen. 32 der Antragssteller erhielten Asyl, 1.310 Anträge wurden abgelehnt, heißt es in der Vorlage weiter.
Die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Eziden sei nicht zu ermitteln, „da dieser Sachverhalt im Ausländerzentralregister nicht erfasst wird“, schreibt die Bundesregierung. Eziden im Irak würden nicht unter staatlicher Verfolgung leiden, seien allerdings gelegentlich Ziel von Anfeindungen oder gewaltsamer Angriffe islamistischer Kreise. Der Bundesregierung seien zudem „aktuell keine Fälle in der Türkei bekannt, in denen der türkische Staat den Eziden kein Schutz gewährt hätte“.