Angesichts dessen wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, in welchem Umfang Einrichtungen der Universitätsklinik Freiburg seit 1970 Fördermittel des Bundes für sportmedizinische Forschung und insbesondere für Projekte mit Bezug zur Dopingforschung erhalten haben. Zugleich wird gefragt, welche Kenntnisse die Bundesregierung über die Zahl der über das BISp geförderten Anträge zur Forschung mit im Sport verbotenen Substanzen seit 1970 hat.
In der Kleinen Anfrage wird zudem auf Medienberichte verwiesen, wonach die mit der Studie beauftragten Forscher zu der Erkenntnis gelangt seien, dass Minderjährige systematisch in medizinische Experimente zur Leistungssteigerung über Doping einbezogen worden seien. Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung wissen, wie diese zu dem Vorwurf steht.
Auf die Kritik eines Teils der Forschungsgruppe eingehend, wonach der Projektgeber – das BISp – mit der geforderten Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung die wissenschaftliche Tätigkeit eingeschränkt habe, wird gefragt, ob die Bundesregierung die Kritik der Wissenschaftler teilt. In dem Zusammenhang will die Fraktion auch wissen, bei welchen weiteren Forschungsprojekten im Rahmen der sportwissenschaftlichen Forschung des BISp zwischen Auftraggeber und Forschungsnehmer Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung unterzeichnet wurden. Schließlich erkundigen sich die Parlamentarier nach den „Schlussfolgerungen und Konsequenzen“, die die Bundesregierung aus der Einschätzung des Berliner Teils der Forschungsgruppe zieht, dass ein Dopingverbot durch ein entsprechendes Gesetz zu sichern sei und dies ein „unerlässlicher, zeitnah zu implementierender Schritt“ sei.