Berlin, 08.06.2012 – In einem weiteren Verfahren ist es CLLB Rechtsanwälte gelungen, einem Anleger zu helfen, der in den geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG investiert hat. Das Landgericht Oldenburg sprach ihm einen Schadensersatzanspruch gegen die Rechtsnachfolgerin der Bank zu, die ihm den Fonds seinerzeit vermittelt hatte. Dieser Anspruch ist auf eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichtet.
Der Fonds, der auf der Hamburger Zweitmarktbörse zuletzt mit nur noch rund 20 % gehandelt wurde, befindet sich seit einiger Zeit in Schieflage. Für den Laien schwer nachvollziehbar ist, dass es diese Schieflage gibt, obwohl der Fonds die Mieten nahezu wie prospektiert einnimmt. Das Problem bilden ein Darlehen des Fonds, dass dieser in Schweizer Franken aufgenommen hat und gesunkene Londoner Immobilienpreise.
Bemerkenswert an dem Urteil ist, dass das Landgericht in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil ausdrücklich festgestellt hat, dass der Emissionsprospekt in Bezug auf die von der Bank vereinnahmten Provisionen und Rückvergütungen unzureichend und damit fehlerhaft ist.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München Berlin und Zürich, der bereits Urteile zugunsten von Anlegern des Fonds wegen fehlerhafter Anlageberatung erstritten hat, hofft dieses Urteil auch für andere Anleger nutzen zu können. Er empfiehlt allen Anlegern des Fonds, die sich für unzureichend aufgeklärt halten, zeitnah prüfen zu lassen, ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche bestehen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: @email Web: www.cllb.de