Aber die Veröffentlichung der Liste im Bundesanzeiger habe natürlich ihr Gutes: „Jetzt können die geschädigten Anleger sich möglicherweise einen Teil ihres Geldes zurückholen“, so der erfahrene Jurist.
Um im Wege der Zwangsvollstreckung Zugriff auf die sicher gestellten Vermögenswerte zu erhalten, müssen die geschädigten Anleger allerdings einen vollstreckbaren Titel vorlegen können. „Oder einen dinglichen Arrest. Dabei sind wir den Betroffenen natürlich gerne behilflich“, sagt Cäsar-Preller. Allerdings sollten sich die Geschädigten beeilen. „Bei einer Zwangsvollstreckung werden die vollstreckbaren Titel nach der Reihenfolge ihres Eingangs bedient“, so der Fachanwalt.
Rund um den S&K-Skandal gingen eine ganze Reihe von Fonds in die Insolvenz. Neben verschiedenen S&K-Fonds waren davon u.a. SHB-Immobilienfonds, DC-Fonds, Midas-Mittelstandsfonds, Vario Produkte oder Asset Trust AG betroffen.
Neben der Zwangsvollstreckung haben geschädigte Anleger auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können u.a. durch eine fehlerhafte Anlageberatung begründet sein. „Anlagen in geschlossene Immobilienfonds sind unternehmerische Beteiligungen, die auch das Risiko des Totalverlusts des investierten Geldes in sich bergen. Darüber hätten die Anleger nach den Maßstäben einer anleger-und objektgerechten Beratung aufgeklärt werden müssen“, so Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger geschlossener Immobilienfonds.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/
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