Pressemitteilung/press release
Lehrjahre sind (keine) Herrenjahre - Arbeitsrecht schützt Auszubildende
„Lehrjahre sind keine Herrenjahre“, sagt ein altes Sprichwort. „Rein rechtlich stimmt das nicht mehr so ganz“, erklären die Experten für Arbeitsrecht der Kanzlei Himmelbach & Sauer in Lahr. Denn: Zum Schutz der Auszubildenden hat sich in den vergangenen Jahrzehnten einiges verändert.