Am 13. Juni 2012 hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig den Gründer der illegalen Internet-Streaming-Plattform "kino.to" zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der geständige Dirk B. muss damit wohl tatsächlich in Haft. Viele ehemalige Nutzer der Plattf…