Pressemitteilung/press release
Auer Witte Thiel: Bei Gebäudesanierung gelten Richtlinien zum Zeitpunkt der Errichtung
München – August 2013: Der Bundesgerichtshof befasste sich jüngst mit der Frage, ob eine unzeitgemäße Tritt- und Schallschutzdämmung einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel darstellt. Über das Urteil und den konkreten Fall berichtet Auer Witte Thiel.