Pressemitteilung/press release
CLLB Rechtsanwälte informieren: BGH stärkt Rechte geschädigter Anleger bei offenen Immobilienfonds
München, 29.04.2014: Der Bundesgerichtshof hat mit seinen Urteilen vom 29.04.2014 (Az.: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) zu Gunsten zweier klagender Anlegerinnen entschieden, dass ein Bankberater den Kunden auf das bei offenen Immobilienfonds bestehende Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme hinweisen muss. Die beiden Klägerinnen hatten im…