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BGH: Keine Aufrechnung gegen Unterhaltsforderungen

Pressemitteilung/press release

BGH: Keine Aufrechnung gegen Unterhaltsforderungen

Wer zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, kann ihn nicht auf Kosten der Sozialleistungsträger mit eigenen Forderungen gegenüber dem Unterhaltsempfänger verrechnen. Das entschied am 8. Mai der Bundesgerichtshof (XII ZB 192/11). Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf, begrüßt das Urteil: „Aus gutem Grund ist…

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