Pressemitteilung/press release
BGH entscheidet: Zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung unwirksam
Rechtsschutzversicherer können sich nicht mehr auf die „Effektenklausel“ oder die „Prospekthaftungsklausel“ zurückziehen, wenn sie die Prozesskosten für ihre Versicherten nicht übernehmen wollen. Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erklärte diese Ausschlussklauseln mit Urteilen vom 8. Mai 2013 für unwirksam (IV ZR 84/12 und 174/12).