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Bundesgerichtshof lehnt Ausweitung der Strafbarkeit der Steuerhinterziehung durch Unterlassen ab.

Pressemitteilung/press release

Bundesgerichtshof lehnt Ausweitung der Strafbarkeit der Steuerhinterziehung durch Unterlassen ab.

Das Landgericht Mannheim hatte mit Urteil vom 11.06.2012 einen Hintermann einer Bande von Umsatzsteuerhinterziehern unter anderem als Mittäter in fünf Fällen der Steuerhinterziehung durch Unterlassen verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision war insoweit erfolgreich, als der Schuldspruch hinsichtlich dieser Taten von Mittäterschaft zur…

Rechtsanwalt Hildebrandt