Dadurch würde lt. ddp nicht nur gegen die verfassungsgemäß zwingende demokratische Chancengleichheit verstoßen, sondern auch gegen die Neutralität des Betreibers des wahl-o-mat – der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).
Die bpb fiel auch in der Vergangenheit durch die Diskriminierung kleiner Parteien auf. So mußte die Partei ÖDP bei der letzten Landtagswahl in Bayern die bpb durch ein Gerichtsurteil zwingen, kleine Parteien überhaupt zu berücksichtigen.
Unter ddp-partei.de/wahlomat-manipulation-2010 ist die Korrespondenz zwischen bpb und ddp offen dokumentiert.
Für die Diskriminierung kleiner Parteien und die Zwangsbegrenzung auf 8 Parteien nannten die Vertreter der bpb trotz mehrfacher Aufforderung keine Begründung.
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